Rechtsanwalt Dr. Geisler wurde 1971
in Braunschweig geboren. Er studierte von 1990 bis 1995
Rechtswissenschaften in Hamburg und Göttingen.
Anschließend folgte die Promotion über Grundfragen
des Internationalen Privatrechts. Nach dem Referendariat
im Landgerichtsbezirk Göttingen hat Herr Dr. Geisler
die rechtswissenschaftliche Ausbildung im Jahr 2000
beendet. Beide juristischen Staatsexamina wurden mit
Prädikat bestanden.
Seit Frühjahr 2000 ist Herr Dr. Geisler in unserer
Kanzlei als Rechtsanwalt tätig. Dies vor allem
auf sämtlichen Gebieten des privaten Bau- und Architektenrechts
einschließlich des Vergaberechts. Ein weiterer
Tätigkeitsbereich ist aber auch das Arzt- und Arzthaftungsrecht.
Im Juni 2006 wurde Herrn Dr. Geisler die Berechtigung
erteilt, die Bezeichnung Fachanwalt für Bau- und
Architektenrecht zu führen. Herr Dr. Geisler ist stellvertretender Vorsitzender des Eintragungsausschusses der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Deutschen Anwaltverein.
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